Im Rahmen der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Rehabilitations-Richtlinie zum 1. Juli 2022 in den Bereichen geriatrische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation angepasst. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf das Beratungs- und Begutachtungsgeschehen der Medizinischen Dienste. Insofern war eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation notwendig. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Kapitel bzw. Abschnitte der Begutachtungsanleitung:
- Geriatrische Rehabilitation / geriatrische Rehabilitandin / geriatrischer Rehabilitand
- Neurologische Reha-Phase C/D und SINGER Patientenprofil
- Kriterien und Maßstäbe der Begutachtung
- Zusammenarbeit Medizinischer Dienst/Krankenkasse, Ergebnismitteilung an die Krankenkasse
Zur aktualisierten Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation