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Für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung

Der Medizinische Dienst setzt sich für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung ein. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt der Medizinische Dienst die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Einleitendes Text-Element Gemeinschaft der Medizinischen Dienste

Das Solidaritätsprinzip ermöglicht Deutschland ein leistungsstarkes und sicheres Gesundheitssystem. Dies funktioniert nur durch einen verantwortungsbewussten Umgang der Kranken- und Pflegekassen mit den Beiträgen von 56,4 Millionen Menschen in Deutschland.

Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, auf gesunde Lebensverhältnisse für ihre Versicherten hinzuwirken, indem sie diese aufklären, beraten und Leistungen zahlen (§ 1 SGB V). Dies geschieht unter Maßgabe des Wirtschaftlichkeitsprinzips, das heißt, die Leistungen der Krankenkasse müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein (§ 12 SGB V). Dies gilt auch für die Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige mit solidarisch finanzierten Mitteln unterstützt. (§ 1 SGB XI).

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Die Arbeit des Medizinischen Dienstes trägt dazu bei, dass Versicherte entsprechend ihres Bedarfs versorgt werden. Die Ressourcen sollen für Leistungen verwendet werden, deren Nutzen und Qualität nachgewiesen ist. Hierbei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.

Die 15 Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst Bund bilden die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Sie arbeiten eng zusammen. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert und fördert die bundesweite Zusammenarbeit und erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Gemeinsame Arbeitsgruppen kümmern sich um neue Entwicklungen in Medizin und Pflege. Dadurch sind die Gutachterinnen und Gutachter immer auf einem aktuellen Stand.

Für einige sozialmedizinische Themen hat die Gemeinschaft Sachverstand gebündelt. So gibt es Kompetenz-Centren für Altersmedizin (Geriatrie), für Krebsmedizin (Onkologie), für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Fragen zur Qualitätssicherung.

Seine Erfahrung und Wissen stellt der Medizinische Dienst auch der Gesundheitspolitik in Bund und Ländern zur Verfügung und gibt damit immer wieder Impulse für eine gute, wirksame und wirtschaftliche medizinische Versorgung und Pflege.

In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen Medizinischen Dienst. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei. Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Medizinischen Dienst. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Medizinische Dienst Nord verantwortlich. Der Medizinische
Dienst Bund hat seinen Sitz in Essen (NRW).

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