Pflegebegutachtung
Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Durch die Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit Sie pflegebedürftig sind. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung.
Weiterführende Informationen Ihres Medizinischen Dienstes zu diesem Thema:
Einführungstext Pflegebegutachtung
Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.