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Pflegeflyer 2024
ZI 240322 Checkliste zur Pflegebegutachtung
Downloads AKI
ZI_ Flyer_Informationen zur Begutachtung der außerklinischen Intensivpflege (DE)
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In der Begutachtung muss sich der Medizinische Dienst ein umfassendes Bild von der gesundheitlichen Situation eines Versicherten machen, um der Krankenkasse eine sachgerechte sozialmedizinische Empfehlung geben zu können. Dafür benötigt der Medizinische Dienst Unterlagen, die die Krankenkasse zu Händen des Medizinischen Dienstes anfordern muss. Der Medizinische Dienst hat Checklisten erstellt, welche Unterlagen für welchen Begutachtungsanlass benötigt werden.
Bei den für die Begutachtung notwendigen Unterlagen handelt es sich in der Regel um Berichte und Informationen der Leistungserbringenden, die an der Behandlung des oder der Versicherten beteiligt sind. Die Krankenkasse fordert die Unterlagen beim jeweiligen Leistungserbringer an und teilt diesem mit, an welchen Medizinischen Dienst die Unterlagen per Mitteilungsmanagement (MiMa) gesendet werden müssen. Die Krankenkasse selbst hat keinen Zugriff auf die Unterlagen. Gleichzeitig teilt die Krankenkasse dem Medizinischen Dienst mit, was genau bei wem angefordert wurde. Wenn die Unterlagen beim Medizinischen Dienst eingegangen sind, kann die Begutachtung stattfinden.