88,5 Prozent der Befragten sind mit der Begutachtung zufrieden; 7,9 Prozent sind teilweise zufrieden und 3,7 Prozent sind unzufrieden. Alle Medizinischen Dienste erzielten gute bis sehr gute Zufriedenheitswerte (81,8 bis 92,8 Prozent sind zufrieden). Gut 90 Prozent der Befragten waren zufrieden mit dem Auftreten des MDK in der Begutachtungssituation. Sie bewerteten die Gutachterinnen und Gutachter als vertrauenswürdig, kompetent, einfühlsam und respektvoll im Umgang. Die Befragung bestätigt, dass die Abläufe der Pflegebegutachtung aus Sicht der Versicherten gut organisiert sind. Besonders wichtig sind den Versicherten das Auftreten und die Kompetenz der MDK-Gutachter. „Die Versicherten attestieren den Medizinischen Diensten ein respektvolles und fachkundiges Auftreten. Sie sind außerdem mit dem Ablauf der Pflegebegutachtung zufrieden. Das spricht für die hohe Professionalität der Medizinischen Dienste. Die Befragungsergebnisse sind dennoch immer wieder Ansporn, die Serviceorientierung weiter auszubauen. Auch was gut ist, kann besser werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS.
Von den im vergangenen Jahr versandten 17.700 Fragebögen sind 7.700 beantwortet und ausgewertet worden. Zusätzlich haben die Medizinischen Dienste fast 3.000 frei formulierte Kommentare, Lob und Kritik, erhalten. Die Resonanz auf die Befragung zeigt deutlich das Interesse der Versicherten am Thema „Pflegebegutachtung“ und die große Bereitschaft der Befragten, Feedback zu geben.
Die Versicherten äußerten den Wunsch nach einem stärkeren Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation. Sie wünschten sich auch mehr Beratung und mehr Zeit für die Begutachtung. In diesen Bereichen lagen die Zufriedenheitswerte zwischen 79,7 und 88,1 Prozent. Die Medizinischen Dienste erkennen das Optimierungspotenzial und gehen mit fortlaufenden Verbesserungsmaßnahmen darauf ein.
Aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bestand für die besonders verletzliche Personengruppe der pflegebedürftigen Menschen ein hohes Infektionsrisiko. Die Medizinischen Dienste haben daher in der Regel acht Monate lang keine persönlichen Pflegebegutachtungen mit persönlicher Begutachtung im Hausbesuch zum Schutze der pflegebedürftigen Menschen durchführt. Stattdessen erfolgte die Begutachtung in dieser Zeit mittels strukturiertem Telefoninterview. Dementsprechend konnten für den Bericht der Versichertenbefragung 2020 etwa ein Drittel der ursprünglich eingeplanten Fragebögen versendet werden. In 2021 wurde zusätzlich ein Fragebogen für die telefonische Pflegebegutachtung entwickelt, so dass 2021 auch bei Unterbrechung der flächendeckenden persönlichen Pflegebegutachtung mit Hausbesuch, insgesamt mehr Fragebögen an Versicherte versendet werden können.