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IGeL-Report 2023: Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig − Patientinnen und Patienten müssen besser informiert werden

Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt. Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet. Die gestiegene Nachfrage durch junge Patientinnen und Patienten gibt Anlass zur Sorge – viele wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL.

In einer repräsentativen Befragung hat der IGeL-Monitor für seinen IGeL-Report 2023 knapp 6.000 Versicherte im Alter von 20 bis 69 Jahren befragt. Die Bekanntheit von IGeL ist unverändert groß: Fast 80 Prozent der Befragten gaben an, Selbstzahlerleistungen zu kennen. Nur gut jeder Vierte (28 Prozent) weiß, dass es verbindliche Regeln beim Verkauf von IGeL in der Praxis gibt. Dazu gehört, dass Patientinnen und Patienten über den wahrscheinlichen Nutzen und mögliche Risiken oder Schäden durch die Leistung aufzuklären sind. Über den Nutzen wurden 78 Prozent informiert, über mögliche Schäden nur 56 Prozent. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) gibt sogar an, dass seine Behandlung mit einer Kassenleistung vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird.

Die Top 10 der am meisten verkauften Selbstzahlerleistungen sind im Vergleich zum IGeL-Report 2020 nahezu unverändert: Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung sowie verschiedene Glaukom-Früherkennungs­untersuchungen, zusätzlicher Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, zusätzliche Hautkrebsscreenings, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, Ultraschall der Brust zur Krebsfrüh­erkennung und Untersuchungen des Blutbilds.

Ultraschall der Eierstöcke am meisten verkauft obwohl der Schaden überwiegt

Der Ultraschall zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter wurde nach der Befragung am meisten verkauft. Die Leistung bewertet der IGeL-Monitor mit „negativ“ und „tendenziell negativ“. Denn bei dieser Untersuchung kann es häufig zu falsch-positiven Befunden und dadurch zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen, die erheblich schaden können. „Die oft jungen Frauen werden völlig unnötig in Angst und Schrecken versetzt. Die Untersuchung hat als Früherkennung keinen Nutzen; sie kann aber definitiv schaden und wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Diese Leistung dürfte überhaupt nicht mehr angeboten werden, wenn man Patientensicherheit ernst nimmt“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Die Gesamtbilanz der IGeL überzeugt nicht die Evidenz ist meistens dünn

Aber auch bei den anderen Selbstzahlerleistungen sind Zweifel angebracht. Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit über zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten laienverständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissensbasierte Entscheidungshilfe anzubieten. Der IGeL-Monitor hat 55 IGeL bewertet – 53 Leistungen schließen mit „tendenziell negativ“, „negativ“ oder „unklar“ ab. Für den Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Keine dieser Leistungen konnte mit „positiv“ bewertet werden, mit „tendenziell positiv“ schneiden lediglich 2 Selbstzahlerleistungen ab.

H.E.L.P.-Apherese und Hyperbare Sauerstofftherapie bei Long-/Post-COVID „unklar“

Und auch die neuen Bewertungen können nicht durch Evidenz überzeugen. Sowohl die H.E.L.P.-Apherese („Blutwäsche“) als auch die Hyperbare Sauerstofftherapie werden gegen mehrere Tausend Euro Patientinnen und Patienten angeboten, die unter Long-/Post-COVID leiden...

Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Bund

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