„Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste werden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.
Die Medizinischen Dienste unterstützen mit diesen Maßnahmen die politische Initiative der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder.