Dem neuen Verwaltungsrat des künftigen Medizinischen Dienstes Bund gehören 23 Mitglieder an: Das Gremium besteht aus 16 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kranken- und Pflegeversicherung, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus Patienten- und Verbraucherverbänden sowie zweien aus Ärzteschaft und Pflegeberufen.
Erste Aufgabe des neuen Verwaltungsrates ist es, eine Satzung für den Medizinischen Dienst Bund zu erarbeiten. Nach der Genehmigung der Satzung durch das Bundesministerium für Gesundheit ist der Medizinische Dienst Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2021 der Fall sein.