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MDS | Pressemitteilung | Berlin/Essen |

Patientenbeauftragter und Medizinischer Dienst: Pflegereformen haben Versorgung Pflegedürftiger verbessert

Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat sich mit Vertretern der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) über die Umsetzung der Pflegebegutachtung nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgetauscht. Laumann und die Medizinischen Dienste ziehen insgesamt eine positive Bilanz: Mehr Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die neue Begutachtung kommt bei den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gut an.

„Ziel der die Pflegestärkungsgesetze war und ist es, die Situation der Betroffenen spürbar zu verbessern. Nach den bislang vorliegenden Daten zur Begutachtung ist das offenbar gelungen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und großem Engagement haben die MDK eine nahezu optimale Systemumstellung ermöglicht“, sagte Staatssekretär Laumann. Die bisherigen Anstrengungen sollten im Interesse der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiter aufrechterhalten werden. „Die Verbesserungen müssen ganz konkret vor Ort in der familiären und ambulanten Pflege sowie in den Pflegeheimen ankommen“, so Laumann.

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes) zog für die Medizinischen Dienste ein positives Resümee: „Die Umstellung ist gut angelaufen und stößt bei allen Betroffenen auf eine gute Akzeptanz.“ Die Pflegereformen haben erwartungsgemäß zu einem hohen Anstieg der Auftragszahlen geführt: Im ersten Quartal 2017 lagen bei den MDK knapp ein Drittel (31 Prozent) mehr Begutachtungsaufträge vor als im Vorjahreszeitraum. Der Auftragsanstieg zeichnete sich bereits Ende 2016 ab: Seinerzeit stiegen die Anträge im letzten Quartal um 17,2 Prozent an. Trotz Einarbeitung in das neue Begutachtungssystem konnten im ersten Quartal 2017 knapp 40.000 mehr Gutachten (+ 9,4 %) erstellt werden. ...

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des MDS.

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