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Versicherte sind mit Telefonbegutachtung sehr zufrieden

Die Versicherten sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes sehr zufrieden. Das zeigen die bundesweiten Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung, für die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle rund 43.000 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet hat.

Während der Corona-Pandemie konnten die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes für die Pflegeversicherung aus Infektionsschutzgründen telefonisch erfolgen. Der Bericht zeigt: Das Begutachtungsformat der telefonischen Begutachtung wurde von den Versicherten positiv angenommen. 85,6 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der telefonischen Begutachtung zu sein. Teilweise zufrieden waren 9,9 Prozent. 4,5 Prozent der Befragten gaben an, unzufrieden zu. Die telefonische Begutachtung schneidet damit ebenso gut ab wie die Begutachtung im Hausbesuch (Ergebnisse Begutachtung im Hausbesuch: 86,2 Prozent zufrieden, 9,3 Prozent teilweise zufrieden, 4,5 Prozent unzufrieden).

Von den telefonisch begutachteten Versicherten waren 86 Prozent mit den Informationen über die Pflegebegutachtung zufrieden. Positiv bewertet wurden auch die Kontaktaufnahme und das Eingehen auf die individuelle Situation (90,1 Prozent Zufriedene). Rund 88 Prozent der telefonisch begutachteten Versicherten waren mit der Gesprächsführung zufrieden – dazu gehören das Einfühlungsvermögen und die Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter.

Telefonbegutachtung gesetzlich ermöglichen

„Die Ergebnisse zeigen, dass das Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch ist. Insbesondere bei Höherstufungsanträgen sollte das Telefoninterview eingesetzt werden, um den zeitnahen Zugang zu den Pflegeleistungen für die Versicherten trotz steigender Begutachtungszahlen sicherstellen zu können. Das ist derzeit nicht möglich. Die Flexibilisierung der Begutachtungsformate sollte deshalb gesetzlich ermöglicht werden“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund

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