„Wir begrüßen, dass die schwarz-rote Koalition die Krankenhausreform fortsetzen wird, weil es richtig ist, spezielle Behandlungen auf besonders qualifizierte Kliniken zu konzentrieren. Unklar bleibt allerdings, wie die angekündigten Änderungen von Leistungs- und Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser genau ausgestaltet werden sollen. Für Patientinnen und Patienten kommt es darauf an, dass es keine Abwärtsspirale bei der Qualität gibt“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Patientinnen und Patienten müssen auf eine hohe Versorgungsqualität vertrauen können.“
Der Medizinische Dienst, der die Einhaltung von Qualitätskriterien im Krankenhaus überprüft, hat die Prüfungen so weit wie möglich vereinfacht, um die Krankenhäuser von unnötigem Aufwand zu entlasten. Es kommt jetzt darauf an, die Digitalisierung deutlich zu beschleunigen, um weitere Effizienzgewinne zu erzielen.
Die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, die Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden zu stärken, ist sehr zu begrüßen und sollte umfassend ausgestaltet werden. Das gilt insbesondere für die Rechte der Versicherten bei Behandlungsfehlern und beim Kauf von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). „Dringend notwendig ist eine systematische Fehlervermeidung, um die Versorgung sicherer zu machen und die hohen Kosten durch vermeidbare Gesundheitsschäden zu reduzieren“, betont Gronemeyer.
Pflegebegutachtung modernisieren und weiterentwickeln
Klar ist, es braucht eine große Pflegereform. Darin sind sich alle einig, nicht zuletzt auch, um das Vertrauen der Versicherten in ein funktionierendes Solidarsystem zu erhalten. Eine hierfür einzurichtende Arbeitsgruppe steht nun vor dieser Herausforderung. Langfristig braucht es Planbarkeit und finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung.
Die Pflegebegutachtung muss sich in Zukunft stärker an den individuellen Bedarfen der Pflegebedürftigen ausrichten, Rehabilitationspotenziale fördern und mehr Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ermöglichen. „Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit muss dabei neutral und unabhängig erfolgen, um interessengeleitete und nicht bedarfsgerechte Einstufungen oder Versorgungen auszuschließen. Dies sichert auf der einen Seite einen schnellen Zugang zu Leistungen sowie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinische Dienst Bund.
Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund