Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter
Die perfekte Alternative zu Klinik und Praxis
Die etwa 2.400 Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes haben mit der gutachterlichen Tätigkeit eine nicht kurative Sparte nahe dem klassischen Arztberuf gewählt und damit die perfekte Alternative zu Klinik und Praxis gefunden.
Basierend auf ihrem Wissen und ihrer Erfahrung übernehmen sie qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Versorgungsbereichen und bringen ihre Expertise in Gremienarbeit sowie in überregionale Projekte ein.
Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter
- sind unabhängige Sachverständige
- sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen
- stellen qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Versorgungsbereichen bereit und
- wahren die berechtigten Interessen der Versicherten an einer medizinischen Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Dabei müssen die beanspruchten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Denn:
Die Solidargemeinschaft der Versicherten funktioniert nur dann, wenn dieses Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird. Um diese Vorgabe des Gesetzgebers umsetzen zu können, unterstützt der Medizinische Dienst die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und sozialmedizinischen Kompetenz.
Die Sozialmedizin ist in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern als Zusatzbezeichnung fest verankert. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Facharztausbildung. Die Medizinischen Dienste bieten die Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“.
Sozialmedizinische Begutachtungen werden sowohl mit spezieller ärztlicher Untersuchung als auch per Aktenlage auf der Basis aktueller und aussagefähiger Befundunterlagen durchgeführt. Sie basieren auf der bisherigen Krankheitsdokumentation der behandelnden Ärzte und auf Vorgutachten. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit den Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten sehr wichtig.