IGeL-Monitor: Ultraschall als „Babyfernsehen“ wird ab 2021 verboten
Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden zum 1. Januar 2021 verboten. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“ genannt werden. Viele Praxen bieten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an. Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen,…