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Pauschale Finanzierung sichert unabhängige Beratung

Und das ist auch gut so!

Die Medizinischen Dienste erwirtschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Gewinne. Sie werden in den Ländern je zur Hälfte von den Krankenkassen und den Pflegekassen über eine Umlage finanziert.

Die Gesamtumlage betrug im Jahr 2023 insgesamt 1,122 Milliarden Euro – davon jeweils 561 Millionen Euro von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und von der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Damit entfallen auf die Beratung und Begutachtung sowie Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes 0,20 Prozent aller Leistungsausgaben der GKV bzw. 0,93 Prozent aller Leistungsausgaben der SPV.

Für jede der 74,3 Millionen gesetzlich versicherten Personen (Mitglieder, mitversicherte Angehörige, Rentnerinnen und Rentner) erhielt der Medizinische Dienst im Jahr 2023 von den Kranken- und Pflegekassen eine durchschnittliche Pauschale von etwa 15 Euro.

Die Höhe dieser Pauschale richtet sich unter anderem nach den im jeweiligen Jahr zu erwartenden Aufgaben. Die Pauschale ist unabhängig davon, wie häufig und aus welchem Anlass eine Kasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung oder Prüfung beauftragt. Sie ist zudem unabhängig davon, wie aufwändig eine Begutachtung oder Prüfung ist und mit welchem Ergebnis diese endet.

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