Für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung
Der Medizinische Dienst dient den Versicherten
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein unabhängiger Gutachterdienst. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.
Gesetzlich Versicherte können sich auf eine gute Versorgung verlassen. Das gelingt, weil die Mittel gerecht und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Der Medizinische Dienst wirkt daran mit, dass die Versicherten eine Behandlung, Therapie oder Pflege erhalten, die dem medizinischen Fortschritt entspricht und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist.
„Die Gewissheit, Versicherte unabhängig, neutral und nach gleichen Kriterien beurteilen zu können und damit einen wertvollen Dienst für jede einzelne versicherte Person und für die Gesellschaft als Ganzes zu leisten, ist sinnstiftend und vermittelt ein wohltuendes Selbstverständnis.“
Was begeistert einen langjährigen Mitarbeiter auch heute noch an der beruflichen Tätigkeit beim Medizinischen Dienst?
Lesen Sie mehr im Interview mit Dr. med. Georg Walter vom Medizinischen Dienst Saarland.
Der Gesetzgeber hat das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder erweitert.
Der Medizinische Dienst wird aktiv, wenn
- der Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit ermittelt wird,
- die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes geprüft wird,
- eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ansteht,
- ein spezielles Hilfsmittel (z. B. ein Elektro-Rollstuhl) eingesetzt werden soll,
- Beschäftigte längere Zeit arbeitsunfähig sind, → ein Behandlungsfehler vermutet wird,
- Fragen zu einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode oder zu einer bestimmten Therapie (z. B. Krebstherapie) bestehen,
- Qualitäts- und Strukturprüfungen im Krankenhaus notwendig sind,
- Unklarheiten bei Krankenhausrechnungen bestehen,
- sozialmedizinische Expertise zu weiteren Fragestellungen wie z. B. zur außerklinischen Intensivpflege gebraucht wird.
„Wir arbeiten aktuell an digitalen Hilfestellungen für die Versicherten. Es geht darum, Prozesse zu vereinfachen und direkte Nutzen zu schaffen. Das muss nicht immer gleich mit ChatGPT zu tun haben. Das kann auch mal ein gut aufgebauter und digital verfügbarer Fragebogen sein“
Welche Herausforderungen sind zu erwarten, wenn man neu beim Medizinischen Dienst anfängt?
Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen unabhängig, ob im Einzelfall die (sozial-) medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen und ob Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser die an sie gestellten Anforderungen an die Qualität erfüllen. Sie sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Jede Begutachtung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (SGB V, SGB XI) und nach fachlichen Qualitätsstandards.
Beim Medizinischen Dienst arbeiten Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie. Unterstützt wird die Fachexpertise durch Verwaltungsmitarbeitende, die sich unter anderem um IT, Logistik, den Telefonservice und die Öffentlichkeitsarbeit kümmern.