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Unterstützung für Millionen Menschen

Die Pflegebegutachtung ist ein Herzstück unserer Arbeit

Ob durch Alter, Krankheit oder körperliche Einschränkungen – ein Pflegebedarf kann plötzlich entstehen oder sich langsam entwickeln. In Situationen, in denen Menschen pflegerische Hilfe benötigen, spielt die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst eine grundlegende Rolle für eine angemessene qualitative Versorgung.

Liegen die Voraussetzungen im Sinne der Pflegeversicherung vor? Wie hoch ist der pflegerische Unterstützungsbedarf? Welcher Pflegegrad kann empfohlen werden und sind Hilfsmittel oder Rehabilitationsleistungen angeraten? Fragen, worauf die Medizinischen Dienste allein im Jahr 2023 in insgesamt 2.883.000 Gutachten eine Antwort gaben – ein neuer Höchstwert.

Im Fokus der Begutachtung steht die Frage, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Sechs Lebensbereiche werden dabei betrachtet. Diese Module sind in einheitlichen Begutachtungsrichtlinien definiert und basieren auf gesetzlichen Vorgaben (§ 18 SGB XI). Somit ist transparent, auf welcher Grundlage die Medizinischen Dienste ihre Empfehlung abgeben. Monique Panse, pflegefachliche Gutachterin beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt, erklärt: „Viele Pflegebedürftige sind zunächst aufgeregt, aber am Ende dankbar für den Austausch, unsere Hinweise und die Beratung. Sie merken, dass wir ihre Krankheitsbilder kennen. Das schafft Vertrauen. Unsere Arbeit ist flexibel und individuell, was ich sehr schätze. Wir helfen, die Selbstständigkeit zu fördern, und sind oft eine Motivation in schwierigen Situationen. Unsere Arbeit erhält viel Zuspruch und ermöglicht den Zugang zu wichtigen Versorgungen.“

Eine Pflegebegutachtung findet im Hausbesuch oder unter bestimmten Umständen auch digital statt. Sie dauert bis zu einer Stunde und hilft den Betroffenen und deren Angehörigen, Zugang zur Pflegeversorgung sowie zu notwendigen Hilfsmitteln oder Rehabilitationsleistungen zu erhalten. Liegen alle notwendigen Informationen vor, wie zum Beispiel Befunde oder Ergebnisse aus Vorgesprächen, kann die Begutachtung auch auf Basis von Unterlagen und Informationen erfolgen. Das ist vor allem in besonders kritischen Situationen, wie etwa bei einer palliativen Versorgung am Lebensende, eine Erleichterung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

An ihren ersten Hausbesuch nach der Einarbeitung erinnert sich Monique Panse noch heute. Ihre Nervosität konnte sie dank der Ratschläge ihrer Mentorin damals gut meistern. Der Besuch bei einer älteren Dame und deren Tochter war für die Gutachterin ein besonderer Moment. Im Laufe des gemeinsamen Gesprächs wurde der Dame plötzlich bewusst, wie viel Hilfe sie unbewusst von ihrer Tochter in Anspruch nahm. „Daraufhin habe ich die schönste Liebeserklärung einer Mutter an ihre Tochter gehört, die mir heute noch Gänsehaut bereitet.“

In unserem Film „Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst“ finden Sie weitere Informationen.

Monique Panse ist seit 2019 pflegefachliche Gutachterin beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt. Zuvor war sie in einer Reha-Einrichtung tätig. An ihrer Arbeit beim Medizinischen Dienst schätzt sie die hohen fachlichen Anforderungen, aber auch das Menschliche: „Meine Motivation und Begeisterung schöpfe ich aus der Resonanz der Menschen, denen ich tagtäglich begegne.“

In einem kurzen Film erhalten Sie einen Eindruck von einer Pflegebegutachtung mit Monique Panse.

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