Wir gestalten Zukunft
Unser Blick auf zukünftige Herausforderungen
Der Medizinische Dienst steht wie das gesamte Gesundheitssystem vor vielfältigen Herausforderungen. Patientinnen und Patienten müssen auch künftig eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung erhalten. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Leistungen allen Versicherten nach objektiven medizinischen Kriterien zu gleichen Bedingungen zugutekommen.
Hierfür müssen die Begutachtungen und Prüfungen der Medizinischen Dienste weiterentwickelt und dabei auch die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzbar gemacht werden, etwa die Begutachtung per Video. Aufgrund des demografischen Wandels und der Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform 2017 ist insbesondere die Zahl der Pflegebegutachtungen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen: von 1,8 Millionen Begutachtungen im Jahr 2017 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023.
Um die Pflegebegutachtung zukunftsfest zu gestalten, muss daher die Entscheidungskompetenz der Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste gestärkt werden. Sie sollten selbst fallbezogen entscheiden können, ob eine Pflegebegutachtung vor Ort oder als Telefon-Interview bzw. per Videotelefonie erfolgt. Auch die Expertise der Pflegekräfte vor Ort und deren Kenntnisse über die zu pflegenden Personen könnten unter Beibehaltung einer unabhängigen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes stärker miteinbezogen werden. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung von Telefon- und Videobegutachtungen in bestimmten Fallkonstellationen bereits eine wichtige, jedoch noch weiterzuentwickelnde Grundlage gelegt.
Mit der geplanten Krankenhausreform will die Bundesregierung einen Wandel zu einer weniger auf Ökonomie und dafür stärker auf Qualität fokussierten Versorgung der Patientinnen und Patienten einleiten. Dem Medizinischen Dienst kommt dabei die Aufgabe zu, die Einhaltung von Qualitätskriterien je nach Leistungsspektrum eines Krankenhauses zu prüfen. Für den Medizinischen Dienst gewinnt damit neben der Einzelfallbegutachtung immer mehr die Prüfung von Struktur- und Qualitätsvorgaben zur Sicherung der Versorgungsqualität an Bedeutung. Mit seiner langjährigen Erfahrung mit Prüfaufgaben im Krankenhaus und durch die Expertise der hochqualifizierten medizinischen Gutachterinnen und Gutachter ist der Medizinische Dienst hier ein verlässlicher Partner. Damit die Reform ihre volle Wirkung im Sinne der gleichmäßigen Verbesserung der Versorgungsqualität entfaltet, sind bundesweite und eindeutig definierte Qualitätskriterien notwendig.
Diesen Fokus auf die Verbesserung der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität gilt es auch bei den kommenden Reformen weiterzuverfolgen.