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Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen

Wichtige Impulse für pflegerische Qualität

Pflegebedürftige müssen darauf vertrauen können, dass ihre Pflege durch professionelle Pflegeanbieter den geltenden Standards entspricht. Deshalb wird die Qualität von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen jährlich geprüft. Insgesamt 21.900 solcher Prüfungen fanden im Jahr 2023 statt.

Möglich sind zudem anlassbezogene Prüfungen, etwa bei Beschwerden über die Einrichtung. Den Prüfauftrag erhält der Medizinische Dienst von den Landesverbänden der Pflegekassen. Was geprüft wird und wie die Ergebnisse zu bewerten sind, ist in Qualitätsprüfungs- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes bzw. des Medizinischen Dienstes Bund festgelegt.

Für die Qualitätsprüfung besucht ein speziell geschultes Prüfteam die Pflegeeinrichtung. Sonja Sahler ist stellvertretende Leiterin des Referats „Externe Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen“ beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz und weiß, worauf es bei der Prüfung ankommt: „Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Pflegebedürftige die individuelle und fachliche Unterstützung und Pflege erhalten, die sie brauchen“, erklärt Sahler und veranschaulicht dies am Beispiel der Qualitätsprüfung in Pflegeheimen: „Dabei besuchen wir neun Bewohnerinnen und Bewohner, die zuvor stichprobenartig ausgewählt wurden, und machen uns ein umfassendes Bild von deren individueller Situation. Wir schauen zum Beispiel, wie gut sie beim Essen, Trinken, Waschen und Toilettengang unterstützt werden, ob sie Medikamente in der verordneten Dosis und zur vorgegebenen Zeit erhalten, ob Stürzen, Schmerzen oder einem Wundliegen angemessen vorgebeugt wird und Wunden fachgerecht versorgt werden. Werden sie auch bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte gefördert? Welche Unterstützung erhalten Pflegebedürftige in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen – wie zum Beispiel Menschen mit Demenz bei herausforderndem Verhalten?“

„Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Pflegebedürftige die individuelle und fachliche Unterstützung und Pflege erhalten, die sie brauchen.“

Während der Prüfung und im Abschlussgespräch mit der Einrichtungsleitung zeigt der Medizinische Dienst positive Aspekte und Stärken der Einrichtung auf und berät sie gezielt zu festgestellten Defiziten. Den anschließenden Prüfbericht erhalten die Einrichtung und die Pflegekassen. Diese können bei Qualitätsdefiziten Auflagen erteilen, eine spätere Wiederholungsprüfung veranlassen, die Vergütung mindern oder bei besonders gravierenden Mängeln den Versorgungsvertrag mit der Einrichtung kündigen.

„Mit den Pflegequalitätsprüfungen schaffen die Medizinischen Dienste Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und geben wichtige Impulse für Qualitätsverbesserungen“, unterstreicht Sahler.

Die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und deren Qualität haben die Pflegekassen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet zu veröffentlichen. Welche Prüfergebnisse veröffentlicht werden, vereinbart der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Träger der Pflegeeinrichtungen.

In unserem Film „Impulse für eine gute Pflege – die Qualitätsprüfung im Pflegeheim“ finden Sie weitere Informationen.

 

Sonja Sahler ist Pflegedienstleitung, Dipl.-Pflegepädagogin (FH) und begann 2009 ihre Tätigkeit beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz als Beraterin für Pflegeeinrichtungen. Zuvor arbeitete sie als Pflegedienstleitung und stellvertretende Einrichtungsleitung. Nach einer Zusatzausbildung im Management sowie in Systemischer Beratung übernahm sie 2021 die stellvertretende Leitung des Referats „Externe Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen“ beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz.

EQ in EQS – wie emotionale Intelligenz die Pflegequalität bereichert

Gutachterin Michaela Herrmann erklärt, warum man nur mit viel EQ (emotionale Intelligenz) die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen bei der externen Qualitätssicherung (EQS) in Pflegeeinrichtungen erreicht.

Wenn jemand für die Aufgaben einer Gutachterin wirklich bestens qualifiziert ist, dann Michaela Herrmann: „Zuerst habe ich klassisch Krankenschwester gelernt und nach der Ausbildung lange im Krankenhaus gearbeitet. Später bin ich dann in den ambulanten Pflegedienst gewechselt und habe dort nach umfangreichen Weiterbildungen schließlich die Pflegedienstleitung übernommen“, erzählt die gebürtige Rheinland-Pfälzerin. Nach ihrer Initiativbewerbung arbeitet sie seit 2010 beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz und ist auch nach 14 Jahren und Tausenden Terminen bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen noch immer begeistert: „Seitdem habe ich meine Entscheidung an keinem Tag, naja ehrlich gesagt, an fast keinem Tag bereut.“

Beraten oder prüfen? Beides!

Unter der Bezeichnung „Gutachterin Externe Qualitätssicherung“ können sich nur die wenigsten etwas vorstellen. Auf die Frage, was sie denn beruflich macht, hat sich Michaela Herrmann daher eine verständliche Kurzantwort zurechtgelegt. „Wir überprüfen ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und beraten die Mitarbeitenden dort, wie sie ihre Pflegebedürftigen noch besser betreuen und versorgen können.“

Darin stecken die beiden Funktionen, die für eine Gutachterin oder einen Gutachter beim Medizinischen Dienst maßgeblich sind: Auf der einen Seite gibt es den gesetzlichen Prüfauftrag – und auf der anderen Seite die Beratungsfunktion. Nur beides zusammen erfüllt das übergeordnete Ziel: „Wenn ich abends rausgehe und das Gefühl habe, ich konnte den Pflegefachkräften weiterhelfen und dazu beitragen, die Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern –, dann war auch das wieder ein guter Tag!“

Hier geht es zum vollständigen Beitrag.

Schraml

„Auch der beste Prüfer kann das Spannungsfeld zwischen Beratung und Kontrolle nie ganz auflösen. Inhaltlich haben beide Funktionen einen anderen Auftrag – sind aber gleich wichtig. Entscheidend ist beim Prüfauftrag der Umgang miteinander: Gelassenheit und Kollegialität auf beiden Seiten. Es sind zwei Seiten, aber mit demselben Ziel – nämlich die Versorgungsqualität zu sichern und zu verbessern.“

Prof. Dr. jur. Alexander Schraml Vorstandsmitglied und Vorstandssprecher, Kommunale Altenhilfe Bayern eG

Die Kommunale Altenhilfe Bayern ist einer der größten deutschen Verbände von kommunalen Pflegeeinrichtungen der Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden.

Lesen Sie hier ein ausführliches Interview mit Prof. Schraml.

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