Außerklinische Intensivpflege
Selbstbestimmung stärken
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) haben die Medizinischen Dienste neue Aufgaben übertragen bekommen. Dazu gehört die Begutachtung bei Verordnungen von „Außerklinischer Intensivpflege (AKI)“. Versicherte haben Anspruch darauf, wenn sie besonders aufwändige medizinische Behandlungspflege benötigen.
Das trifft zum Beispiel auf Patientinnen und Patienten zu, die künstlich beatmet werden müssen. Mitarbeitende der Medizinischen Dienste prüfen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege erfüllt sind. Sie begutachten zudem am Leistungsort die medizinischpflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Dabei berücksichtigen sie Möglichkeiten der Therapieoptimierung und schätzen unter anderem ein, ob zum Beispiel eine Beatmungsentwöhnung denkbar ist.
Die außerklinische Intensivpflege ist ein neues und besonderes Aufgabengebiet für die Gutachterinnen und Gutachter. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen zu verbessern und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Gleichzeitig richten sie den Blick auf die Versorgungsqualität und Betreuung – denn leider arbeiten nicht alle Anbieter von AKI mit der notwendigen Seriosität. Die Begutachtung erfordert umfangreiche Fachkenntnisse. Daher werden die AKI-Begutachtungen von besonders geschulten Fachkräften durchgeführt. Gleichzeitig braucht es viel Fingerspitzengefühl im Kontakt mit den Patientinnen und Patienten. Immer steht dabei die Verantwortung für den einzelnen Menschen im Vordergrund.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Begutachtung der außerklinischen Intensivpflege.
2023 haben die Fachexpertinnen und -experten des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg ein Austauschformat mit Verordnenden, Krankenkassen, Leistungserbringern sowie Patienten- und Betroffenenverbänden ins Leben gerufen. Gemeinsame Zielsetzung dieses Runden Tisches ist die bestmögliche Versorgung der Versicherten in der Region durch Vernetzung, Vereinfachung der Prozesse und erleichterten Informationszugang. Der Dialog der verschiedenen Akteurinnen und Akteure mit all ihren unterschiedlichen Perspektiven trägt maßgeblich zur Patientensicherheit auf dem Feld der „Außerklinischen Intensivpflege“ bei und sorgt für Transparenz und einen gelungenen Wissensaustausch zwischen allen Beteiligten.
Im Mai 2024 hat der Medizinische Dienst Bayern seine neue Vortragsreihe zum Thema „Außerklinische Intensivpflege“ initiiert. An der hybriden Auftaktveranstaltung waren sämtliche Akteure aus dem Gesundheitswesen beteiligt: von Patientenvertretungen über Pflegedienste, Ärzteschaft, Krankenkassen bis hin zur Politik. Der Auftakt wurde von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen. Für 2025 ist daher ein Folgetermin geplant, die Vortragsreihe soll dann ausgebaut und jährlich fortgeführt werden.