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Wir haben die Kompetenz

12.000 Mitarbeitende stehen an der Seite der Versicherten

Mit seiner gutachterlichen und beratenden Tätigkeit im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen ist der Medizinische Dienst als Expertenorganisation eine zentrale Institution mit großer Verantwortung im Gesundheitssystem. Um eine qualitativ hochwertige und einheitliche Begutachtung sicherzustellen, baut er auf die fachliche Expertise von fast 12.000 Mitarbeitenden.

Die rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes decken dabei ein breites Spektrum an medizinischen Fachgebieten ab. Neben der Chirurgie, Inneren Medizin und Allgemeinmedizin sind mehr als 50 medizinische Fachgebiete bzw. weitergehende Spezialisierungen vertreten. Viele Fachärztinnen und Fachärzte haben zudem eine Zusatzqualifikation in der Sozialmedizin. Diese befasst sich mit den vielfachen Wechselwirkungen von Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht die größtmögliche Teilhabe an allen Lebensbereichen, auch für Menschen, deren Funktionsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Die Sozialmedizin betrachtet mit einem 360-Grad-Blick jeden Menschen in seinem persönlichen Lebensumfeld und sozialen Kontext und beschreibt auf dieser Basis die Auswirkungen von Krankheitsfolgen auf die individuellen Fähigkeiten. Nur so kann der spezifische Versorgungsbedarf auf Grundlage des Leistungskataloges der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung festgestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Versorgung mit Rehabilitationsleistungen, Hilfsmitteln und Pflegeleistungen. Maßgeblich für die sozialmedizinische Bewertung und Prüfung ist die Internationale Klassifikation der funktionalen Gesundheit (ICF), die auch von den Kranken- und Pflegekassen für ihre Leistungsentscheidungen verwendet wird.

Die Medizinischen Dienste beschäftigten am Jahresende 2023 insgesamt 11.972 Personen. In allen Berufsgruppen arbeiteten mehrheitlich Frauen, ihr Anteil variierte zwischen 51 Prozent am nichtärztlichen Personal aus Heil- und Gesundheitsberufen (zum Beispiel Apothekerinnen oder Orthopädiemechanikerinnen) und 93 Prozent an den Assistenzkräften. Innerhalb des gesamten Personals sind alle Altersgruppen in etwa gleich stark vertreten.

Auch die rund 4.900 pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter sind fachlich breit aufgestellt und verwenden die Sprache der Sozialmedizin. Neben den Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern haben viele von ihnen Erfahrung in der Leitung eines Pflegedienstes oder -heims oder einer Station bzw. eines Wohnbereichs. Viele Pflegekräfte verfügen auch über Zusatzqualifikationen im Qualitätsmanagement oder haben ein pflegewissenschaftliches oder vergleichbares Studium abgeschlossen.

Zusätzlich zur fachlichen Expertise der Mitarbeitenden tragen detaillierte Begutachtungsanleitungen, kontinuierliche Fortbildungen und interne Qualitätskontrollen dazu bei, eine hochwertige Begutachtung und Beratung in allen medizinischen und pflegefachlichen Fragen sicherzustellen.

Entscheiden sich Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte für eine Tätigkeit in der sozialmedizinischen oder pflegefachlichen Begutachtung bei den Medizinischen Diensten, stoßen sie auf ein neues Berufsfeld mit komplexen Aufgaben. Eine bundesweit geltende Fortbildungsrichtlinie sorgt für einen strukturierten und einheitlichen Einarbeitungsprozess. Sie regelt auch die Grundsätze für eine permanente Fortbildung der Gutachterinnen und Gutachter. Für die Einarbeitung und Fortbildung greifen verschiedene regionale und bundesweite Angebote ineinander, die sich gegenseitig ergänzen.

Eine zentrale Aufgabe der bundesweiten Fortbildung ist es, die Beratungs- und Begutachtungskompetenzen im Bereich der Sozialmedizin sowie der Pflegeversicherung auszubauen und weiterzuentwickeln. Dafür bietet der Medizinische Dienst Bund ein breit gefächertes Angebot an Veranstaltungen und Seminaren, die auch den fach- und länderübergreifenden Austausch zwischen den Expertinnen und Experten fördern. Die Themen reichen von der Arzneimittelbegutachtung über Geriatrie, Pflege bis hin zur Zahnmedizin.

Neben dem theoretischen Fundament ist für die Teilnehmenden der praktische Bezug zur gutachterlichen Tätigkeit sehr wichtig. Dabei spielt die Kommunikations- und Beratungskompetenz der Gutachterinnen und Gutachter eine große Rolle. Entsprechend zugeschnittene Fortbildungsangebote sollen hier die wichtige Brückenfunktion stärken, die die Gutachterinnen und Gutachter zwischen Versicherten und Kranken- und Pflegekassen einnehmen.

Die Seminarleitungen und Dozentinnen und Dozenten der bundesweiten Fortbildung verfügen über langjährige fachliche oder gutachterliche Erfahrungen und sind in der Regel auch selbst mit der täglichen Begutachtungspraxis in den Medizinischen Diensten betraut. Hochkarätige Gastreferentinnen und Gastreferenten aus Wissenschaft und Praxis ergänzen das Programm.

Die immer komplexer werdenden Anforderungen im Gesundheitssystem sowie die schnelle „Verfallszeit“ von Wissen erfordern einen kontinuierlichen Kompetenzerwerb aller Mitarbeitenden innerhalb der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Das Seminarangebot der bundesweiten Fortbildung deckt hierbei einen wichtigen Teil der medizinischen als auch pflegefachlichen Themen im Kontext der sozialmedizinischen Begutachtung ab.

Die bundesweite Fortbildung 2023 in Zahlen

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