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Blick auf den Medizinischen Dienst

Wie andere unsere Rolle und unseren Beitrag im Gesundheitssytem beurteilen

35 Jahre Medizinischer Dienst

Die Medizinischen Dienste sind ein wichtiger Player im Gesundheitswesen. Als Mahner, Qualitätsprüfer und Begutachter mit objektiven Fehlerstatistiken und Richtlinien qualifizieren sich die Medizinischen Dienste vielleicht nicht als die beliebtesten Institutionen im Gesundheitswesen. Sie leisten aber mit knapp 12.000 Beschäftigten unverzichtbare Arbeit und sind eine tragende Säule für eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung in unseren sozialen Sicherungssystemen.

Im Jahr 1989 als krankenkassenübergreifende Beratungs- und Begutachtungsdienste gegründet, wurden die Medizinischen Dienste durch das sogenannte MDK-Reformgesetz 2019 zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Medizinischen Dienst Bund als Dachorganisation auf Bundesebene weiterentwickelt. Dieser erlässt nun die Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste und stellt so, im Gleichklang mit Maßnahmen wie der Bestellung einer unabhängigen Ombudsperson bei allen Diensten und der pluraleren Besetzung der Verwaltungsräte, eine größere Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sicher. Im Rahmen der Krankenhausreform werden neue Aufgabenfelder auf die Dienste zukommen. Ich gratuliere den Medizinischen Diensten zum 35. Jubiläum und bedanke mich für die wichtige Arbeit, die sie zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung leisten.

Sabine Dittmar
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Mitglied des Deutschen Bundestages

Nach wie vor unverzichtbar!

In einem idealen Gesundheitswesen bräuchte es keinen Medizinischen Dienst (MD) – auch Prüfungen, ob die bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen und Dokumentationspflichten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingehalten werden, wären überflüssig. Denn in einem idealen Gesundheitswesen gäbe es beispielsweise ausreichend qualifiziertes Personal, benötigte Mittel für Investitionen stünden zur Verfügung und der bürokratische Aufwand für die Einrichtungen wäre dank kluger digitaler Möglichkeiten gering. Eine solche Ausgangslage haben wir derzeit leider nicht, deshalb muss die Beachtung des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebots für die gesetzliche Krankenversicherung überprüft werden können. Die Rolle und das Engagement des MD, dass genau dies nach klaren Prüfkriterien passiert, ist aus Sicht des G-BA unverzichtbar – meinen herzlichen Dank möchte ich auch an dieser Stelle dafür aussprechen!

Prof. Josef Hecken
Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weiter so!

Herzlichen Glückwunsch zu dem besonderen Jubiläum „35 Jahre Medizinische Dienste“. Patientinnen und Patienten müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass die Medizinischen Dienste unabhängig und neutral aufgestellt sind und Gutachten und Stellungnahmen dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen. Ich halte es deshalb für richtig, dass die Medizinischen Dienste mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert worden sind. In den für Patientinnen und Patienten so existentiellen und sensiblen Fragen der Leistungsgewährung kommt den Medizinischen Diensten die wichtige Rolle des objektiven Mittlers zwischen den Interessen Arzt- Krankenkasse-Patient zu. Diese Rolle ist entscheidend für das Vertrauen in unser Gesundheitswesen. Ich wünsche mir deshalb noch ein aktiveres Einbringen der langjährigen Erkenntnisse der Medizinischen Dienste bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens. Die Veröffentlichung der Jahresstatistiken zu Behandlungsfehlern und der IGeL-Monitor liefern schon jetzt wichtige Impulse – weiter so.

Stefan Schwartze
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

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