Versorgungsqualität in Krankenhäusern
Spezialistenteams für Spezialfälle
In deutschen Krankenhäusern werden tagtäglich Tausende Menschen untersucht und behandelt. Um die Qualität der Versorgung und Abrechnung zu sichern, übernehmen die Medizinischen Dienste gesetzlich zugewiesene Prüfaufgaben. Dabei geht die Entwicklung weg von den einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfungen hin zu mehr systematischen Prüfungen der Versorgungsqualität.
„Die rund 15.000 Prüfungen von Struktur- und Qualitätsvorgaben, die die Medizinischen Dienste 2023 bundesweit in Krankenhäusern durchgeführt haben, zeigen, dass notwendige Voraussetzungen, besonders für komplexe Behandlungen, teilweise nicht vorliegen. Vor allem fehlendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal ist das Problem“, sagt Dr. Andreas Krokotsch, Leitender Arzt beim Medizinischen Dienst Nord.
„Unsere Krankenhausprüfungen führen unmittelbar zu besserer Versorgung.“
Bei den sogenannten OPS-Strukturprüfungen (OPS steht für Operationen- und Prozedurenschlüssel) prüfen die Medizinischen Dienste, ob Krankenhäuser die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Dies gilt aktuell für 54 Krankenhausbehandlungen (OPS-Kodes). Dabei handelt es sich um besonders komplexe bzw. anspruchsvolle Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen, in denen meist besonders gefährdete Patientinnen und Patienten – zum Beispiel nach Herzinfarkt oder Schlaganfall – versorgt werden. Solche Behandlungen erfordern das Wissen eines Teams von Spezialisten, eine besondere Ausstattung oder beides. „Geht es zum Beispiel um eine Akutbehandlung von Schlaganfällen, schauen wir unter anderem darauf, ob rund um die Uhr ausreichendes und ausreichend qualifiziertes Fachpersonal bereitsteht, ob die geforderte technisch-apparative Ausstattung vorhanden ist und wie Ablaufpläne und gegebenenfalls Verlegungskonzepte aussehen“, erläutert Krokotsch. Sein Fazit: „Wenn wir Defizite feststellen, bessert das Krankenhaus in der Regel nach oder entscheidet sich in seltenen Fällen dafür, die betreffende Leistung nicht mehr anzubieten. In beiden Fällen führen die Prüfungen unmittelbar zu Verbesserungen in der Versorgung.“
Die Medizinischen Dienste prüfen zudem, ob Krankenhäuser die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Diese betreffen komplizierte Behandlungen, die einen sehr hohen Qualitätsstandard voraussetzen, wie zum Beispiel die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen, die Kinderherzchirurgie, die Kinderonkologie, minimalinvasive Herzklappeneingriffe oder die Versorgung eines hüftgelenknahen Oberschenkelbruchs.
Dr. Andreas Krokotsch begann 2003 seine Tätigkeit beim Medizinischen Dienst Nord als ärztlicher Gutachter in der Abteilung Stationäre Versorgung. Deren Leitung übernahm der Facharzt für Innere Medizin, Sozialmediziner und Qualitätsmanager im Gesundheitswesen 2014. Seine umfassende Expertise bringt er auch in die bundesweite Arbeitsgruppe der Medizinischen Dienste zu Vergütungs- und Abrechnungsfragen ein. Zudem arbeitet er maßgeblich an der jährlich zu aktualisierenden Richtlinie für Krankenhaus-Strukturprüfungen (StrOPS-RL) mit.